CBD Öl auf Rezept

Deutschland, Österreich, Schweiz | Rezeptfrei?

CBD oder ausgesprochen „Cannabidiol“ wird aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen und ist ein nicht psychoaktives Transformationsprodukt (Cannabinoid). CBD ist ein Cannabispflanzen-Bestandteil und demzufolge auch Bestandteil von entsprechenden Medikamenten, die aus Cannabis hergestellt wurden. Da CBD-Öl über medizinisch nachgewiesene Wirkungsweisen verfügt, kann es unter bestimmten Umständen für spezielle Krankheitsbilder auch von der Krankenkasse verschrieben werden. Es wirkt unter anderem entkrampfend, angstlösend und entzündungshemmend sowie gegen Übelkeit. 

Cannabidiol kann zudem bei diversen Erkrankungen ein hilfreicher Begleiter sein, beispielsweise können Patienten, die an Krebs erkrankt sind, von der CBD-Einnahme profitieren. Weiterhin gilt dies für Personen mit Multipler Sklerose (MS). Für dieses Krankheitsbild existiert ein spezielles Cannabis-Mundspray namens „Sativex“, das neben dem CBD-Öl auch Tetrahydrocannabinol (THC) enthält. Dieses Mundspray ist für eine MS-Therapie als Arzneimittel zugelassen. Und das sogar nicht nur bei Multipler Sklerose, sondern auch für Patienten mit Spastiken oder Querschnittslähmungen, denn auch hier kann das CBD-haltige Mundspray Sativex unterstützend wirken.

CBD-Öl fällt jedoch ganz im Gegensatz zum psychoaktiven THC nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Daher ist es möglich, CBD-Produkte als Nahrungsergänzungen zu verkaufen, da sie lediglich unter 0,2 Prozent der rauschauslösenden THC-Substanz enthalten. In Deutschland freiverkäufliche CBD-Produkte sind zum Beispiel CBD-Öle und Nutzhanftees, die CBD enthalten. Für solche frei verkäuflichen CBD-haltigen Mittel übernehmen die Krankenkassen die Kosten jedoch nicht, gerade weil es sich dabei „nur“ um Nahrungsergänzungsmittel handelt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von CBD-Öl in Deutschland

Vorneweg muss gesagt werden, dass bis ins Jahr 2017 nirgendwo eindeutig festgeschrieben stand oder gar gesetzlich geregelt war, für welche Indikationen die Krankenkassen die Kosten zu übernehmen hätten. Deshalb waren die Krankenkassen natürlich ziemlich frei in ihren Entscheidungen und machen zum Teil auch weiterhin eine Kostenbewilligung am jeweils vorliegenden Einzelfall fest. Seit 2017 gibt es hierzu jedoch eine gesetzliche Regelung, auf die untenstehend näher eingegangen wird.

Eine unterstützende Therapie mit CBD (Cannabidiol) sollte in jedem Fall zuvor mit Ihrem Arzt besprochen werden, bevor Sie überhaupt bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Kostenübernahme möglich ist. Er hat Ihrer Kasse gegenüber vermutlich sehr viel bessere und kaum widerlegbare therapeutische Begründungen dafür, weshalb CBD-Öl für Sie das Mittel der Wahl ist. Deshalb ist es in diesem Fall ratsam, sich vor der Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse einen ärztlichen Rat einzuholen, notfalls auch von mehreren Ärzten, die diesem neuen Therapieansatz aufgeschlossen sind.

Bei den nachfolgenden Erkrankungen kann man die Kostenübernahme zumindest versuchen:

  • Angst- und Panikstörungen
  • Schizophrenie
  • Epilepsie*
  • Posttraumatische Belastungsstörungen
  • alle Arten von Krebs, insbesondere zur Linderung der Tumorschmerzen, der damit verbundenen Ängste und Schlafstörungen

Hinweis: Der unterstützende Einsatz von CBD-Öl bei Hirntumoren wie z. B. dem Glioblastom oder bei Gliomen kann sehr hilfreich sein kann.

  • Multiple Sklerose
  • Bewegungsablaufstörungen bei Morbus Parkinson
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen – zum Aufbau des Immunsystems, da dieses aufgrund der Erkrankung meist sehr geschwächt ist

*Sehr bekannt ist der CBD-Einsatz zur begleitenden Behandlung bei Kindern, die an Epilepsie leiden, ganz besonders bei den speziellen Arten von Epilepsien namens Lennox Gastaut Syndrom, Dravet Syndrom, infantile Spasmen oder tuberöse Sklerose. Bei diesen spezifischen Epilepsie-Formen liegen diverse Einzelstudien vor, insbesondere mit dem CBD-haltigen Medikament Epidiolex. Dieses Arzneimittel ist in den USA schon länger als verschreibungspflichtiges Medikament erhältlich. Das Herstellungsunternehmen von Epidiolex hat auch für die EU (Europäische Union) schon einen Antrag auf Zulassung gestellt.

Wie sieht es mit einer Kostenübernahme in Österreich aus?

Beate Hartinger-Klein ist die derzeit amtierende österreichische Gesundheitsministerin und sie war es auch, die die Gesetze für CBD-Öl und weitere CBD-Präparate deutlich verschärft hat. Und das, obwohl es sich bei CBD nicht um einen berauschenden Stoff der Cannabispflanze handelt, wie das beim THC der Fall ist.

Der Wirkstoff CBD fällt zwar nicht unter das Suchtmittelgesetz, dennoch dürfen in Österreich weder CBD-Öle und Tees noch anderweitige Nahrungsergänzungsmittel, die CBD enthalten, verkauft werden. Die Gesundheitsministerin forderte sogar sämtliche Apotheken auf, die vorhandenen CBD-haltigen Präparate sofort aus dem Verkauf zu nehmen und zu vernichten.

Genau wie in vielen anderen Ländern, so setzen auch in Österreich insbesondere Epileptiker, Menschen mit starken Schmerzen und Patienten, die an Multipler Sklerose leiden, auf das CBD-Öl wegen seiner schmerzlindernden, entspannenden und beruhigenden Wirkung. Bislang konnten solche CBD-Präparate in etwa  250 Shops, die in ganz Österreich verteilt sind, käuflich erworben werden. Selbst die traditionelle österreichische Café- und Konditorei-Kette namens „Aida“, deren Hauptsitz im Wiener Bezirk Floridsdorf liegt, nutzte bislang das CBD-Kraut für ihre Backwaren. Mit dem Gesetzesbeschluss der Gesundheitsministerin ist damit jetzt erst einmal Schluss, während erstaunlicherweise das Rauchen von CBD-Gras weiterhin erlaubt ist. Die österreichische Apothekerkammer bestätigte, dass CBD-Präparate künftig nur noch per ärztlichem Rezept in schweren Erkrankungsfällen erhältlich sind. Der Hauptverband der österreichischen Gebietskrankenkassen musste die Frage, in welchem Umfang die Kosten für CBD-Präparate künftig übernommen werden, unbeantwortet lassen. Auch welche Kassen die Finanzierung dafür überhaupt und generell übernehmen oder welche sich dabei auch weiterhin auf individuelle Einzelfallentscheidungen berufen können, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Fakt ist: Die Verbotsbasis für CBD-Produkte beruht auf der Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union.

Wie stellt sich die Schweiz zu einer Kostenübernahme für CBD-Präparate?

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Ärzte seit dem Jahr 2011 Cannabis-Arzneien verschreiben, wenn sie medizinisch zweckgebunden sind. Die nationale Gesundheitsbehörde BAG schätzt, dass in der Schweiz zwischen 70.000 und 100.000 Personen Cannabisprodukte  aus medizinischen Gründen konsumieren. Bereits 2008 gab es eine Revision des bis dato gültigen schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes. Dieses Gesetz wurde jedoch erst im Juli 2011 rechtskräftig. Die Revision erlaubt es nun zwar, Cannabis in medizinischen Fällen einzusetzen, jedoch nur dann, wenn der Patient im Besitz einer Ausnahmebewilligung ist, die zuvor vom Bundesamt für Gesundheit genehmigt wurde. Solch eine Ausnahmebewilligung ist dann nur zwölf Monate lang gültig, bevor sie alljährlich erneuert werden muss. Jede erneute Verlängerung ist mit weiterem Zeit- und Kostenaufwand für die Patienten verbunden, was die ganze Angelegenheit sehr aufwendig macht. Es ist natürlich auch möglich, dass die Ärzte diese Bewilligung für ihre Patienten beantragen, ob sie dies jedoch tun, bleibt ihnen selbst überlassen. Wird der Genehmigungsantrag bewilligt, dürfen dem Patienten sogenannte Magistral-Rezepturen verschrieben werden. Das bedeutet, dass die Rezepturen auf den jeweils Betroffenen abgestimmt sein müssen und auch nur an schwerstkranke oder gar bereits austherapierte Menschen abgegeben werden dürfen. Zudem wurde der Bezug örtlich eingeschränkt. Ist jemand also im Besitz einer solchen Bewilligung der BAG, gibt es in der gesamten Schweiz nur eine Apotheke und ein Pharmaunternehmen, die spezielle Cannabis-Präparate ausgeben dürfen. Das sind in der Regel Cannabistinkturen, CBD-Öl oder synthetisch produzierte Cannabisprodukte wie z. B. Dronabinol.

Die beiden ausgebenden Institutionen sind:

  • die Bahnhofapotheke in Langnau
  • die Hänseler AG Swiss Pharma in Herisau

Zudem beruht die Kostenübernahme durch die jeweiligen Krankenkassen auf freiwilliger Basis, also ist man als Patient auf deren Kulanz angewiesen. Weiterhin gesetzlich verboten bleibt die gesundheitliche Behandlung mit Cannabis in Form von Harzen oder Blüten, hierfür gibt es in keinem Fall ein Rezept oder eine Bewilligung.

Jedoch gibt es auch in der Schweiz eine Ausnahme: Dabei handelt es sich um das einzige bewilligungsfreie Cannabis-Medikament, das Cannabis-Spray Sativex(R). Dieses ist genau wie in Deutschland derzeit das einzige, das innerhalb der Schweiz als Heilmittel zugelassen ist und deshalb ohne BAG-Ausnahmebewilligung verschrieben werden darf. Dies gilt jedoch ebenso nur für einen bestimmten Personenkreis, der z. B. an Multipler Sklerose, Spastiken oder Querschnittslähmung erkrankt ist.

Wirkungsweisen von CBD im Kurzüberblick

  • Cannabidiol (CBD) ist einer der hauptsächlichen, nicht rauschauslösenden Wirkstoffe von Cannabis und besitzt
  • angstlösende
  • beruhigende
  • antiepileptische
  • antipsychotische
  • neuroprotektive
  • entzündungshemmende
  • schmerzlindernde
  • antioxidative
  • antiemetische

Eigenschaften, weshalb die Einnahme bei einer Vielzahl von Erkrankungen äußerst hilfreich sein kann. Welche Krankenkassen bei welchen Indikationen eine CBD-Therapie ganz oder teilweise übernehmen, muss jedoch auch weiterhin individuell abgeklärt werden, da es leider nirgendwo eindeutige gesetzliche Regelungen oder Vorschriften dazu gibt. 

Ist es möglich, sich CBD-Öl auf Rezept verschreiben zu lassen?

Viele von diversen Krankheiten betroffene Patienten wünschen sich, dass ihnen CBD-Öl verschrieben wird, da es zum Eigenerwerb sehr teuer ist. Zwar ist es nicht verschreibungspflichtig, man kann es also auch freiverkäuflich erwerben. Jedoch wäre eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine große Kostenentlastung und Erleichterung für viele Anwender. Da Cannabis aber lange Zeit wegen des psychoaktiv wirkenden Cannabinoids THC in Verruf geraten war, hat man die vielen weiteren Substanzen, die der Hanf außerdem enthält, in weiterführenden Forschungen sträflich vernachlässigt. Genau jene weiteren Stoffe sind es, die sich wohltuend, gesundheitsfördernd und letztlich heilsam auf den Gesundheitszustand der Patienten auswirken können. Da es immer noch zu wenige aussagekräftige Studien gibt, konnte der medizinische Nutzen von CBD-Öl und Co. jedoch nur aus den geschilderten, eigenen Erfahrungen der betroffenen Anwender nachvollzogen werden. Wissenschaftliche Beweise gab es kaum. Genau die sind es aber, die dazu führen, dass eine Substanz als medizinisch wirksam eingestuft und schlussendlich als Arzneimittel zugelassen wird, für welche die Krankenkassen dann meist auch die Kosten übernehmen. Die weltweite Forschung beschäftigt sich glücklicherweise zunehmend mit diesem Thema und wird in Zukunft ganz sicher eindeutige Studienergebnisse liefern, die zweifelsfrei den gesundheitlichen Nutzen von CBD-haltigen Arzneimitteln sowie Nahrungsergänzungsmitteln belegen. Die Zukunftsperspektiven von CBD-Öl und anderen Cannabisprodukten sehen also mehr als vielversprechend aus, da sich immer mehr Experten, Forscher und Ärzte für den Medizin-Einsatz von Cannabis-Produkten aussprechen. Dadurch ist die Akzeptanz der Hanfpflanze in den letzten Jahren enorm gestiegen. Cannabis kann inzwischen sogar in deutschen Apotheken käuflich erworben werden, bislang jedoch nur auf Rezept. CBD-Öl und andere CBD-haltige Produkte hingegen sind in Deutschland auch weiterhin nicht verschreibungspflichtig.

Gibt es ein neues Gesetz zur Übernahme der Kosten für Cannabis auf Rezept?

Das im März 2017 in Kraft getretene Gesetz, das sich hoffnungsvoll „Cannabis als Medizin“ nennt, besagt, dass Krankenkassen die Kosten für Cannabis und CBD-haltige Medikamente in manchen Fällen übernehmen können. Diese Regelung wurde ausgesprochen für das SGB V – Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, als erweiterte Möglichkeit der Kostenübernahme. Damit ist es deutschen Ärzten erlaubt, solche Medikamente zu verschreiben. Ob die betreffende Krankenkasse die Finanzierung jedoch übernimmt, steht weiterhin auf einem anderen Blatt. Davor war eine ärztliche Verschreibung nur möglich bei individuell belegten Ausnahmen. Somit weigerten sich vor 2017 viele Krankenkassen, die Kosten selbst bei schwerwiegenden Krankheiten zu übernehmen, und können dies vermutlich auch jetzt noch tun, da dieses Gesetz „schwammig“ formuliert ist und Eigeninterpretationen zulässt.

Was also hat sich überhaupt verändert?

Seit dieser Gesetzesvorlage „kann“ eine Cannabis-Therapie von der Krankenkasse übernommen werden, jedoch ist das weiterhin nur bei speziellen Beschwerden und Erkrankungen möglich und liegt im eigenen Ermessen der Kasse. Ob die jeweiligen Kassen eine Kostenübernahme gewähren, hängt oft vom Zustand des Patienten und vom Schweregrad seiner Erkrankung ab. Eine konkrete und allgemeingültige Regelung für alle Krankenkassen gibt es also trotz dieses neuen Gesetzes bisher leider nicht. Üblicherweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Cannabisprodukte erst dann, wenn sämtliche weiteren Therapien ausgeschöpft wurden und nicht den erhofften Erfolg gebracht haben.

Also muss weiterhin gesagt werden: „CBD-Öl auf Rezept“ gibt es nicht generell, da sich viele Krankenkassen immer noch weigern, die Kosten solcher Präparate zu übernehmen. Das wäre sicherlich anders, wenn CBD-Öl und Co. offiziell verschreibungspflichtig wären. Der Umstand, dass in jüngster Zeit die Gesetze in Bezug auf CBD-Produkte auch noch verschärft wurden, macht es sicherlich nicht einfacher, auf eine Verschreibungspflicht in Kürze zu hoffen. Und das obwohl CBD im Gegensatz zum THC kein rauschauslösender Stoff der Cannabispflanze ist und demzufolge seine Wirkstoffe auch nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen.

Genaueres ist nachzulesen unter den Schriften des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/januar/cannabis-als-medizin.html

Hierzu wurde vom Bundesministerium für Gesundheit in Deutschland die nachstehende Pressemeldung herausgegeben:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2017/2017_1/170119_02_PM_Cannabis_als_Medizin.pdf

Weitere Fragen kann die Drogenbeauftragte, Frau Daniela Ludwig, der deutschen Bundesregierung beantworten: https://www.drogenbeauftragte.de/

Warum werden die Kosten für CBD-Öl und Co. nicht automatisch übernommen?

Cannabisprodukte werden in Deutschland und Österreich bisher lediglich bei schwersten Erkrankungen verschrieben, beispielsweise in der Palliativmedizin und bei Krebs. Bisher gibt es CBD-Öl und andere Cannabispräparate nicht für jedermann und offiziell auf Rezept. Erklärtes Ziel einer Cannabis-Therapie ist es, Schmerzen erträglicher zu machen, den Appetit anzuregen und Übelkeit entgegenzuwirken. Selbst wenn Ihr Arzt überzeugt werden kann, Ihnen ein CBD-haltiges Präparat zu verschreiben, ist nicht gesagt, dass die Kosten dafür von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. So eine Kostenübernahme muss in jedem Fall individuell und den Einzelfall betreffend beantragt werden. Erst wenn die Kasse der Übernahme zustimmt, können Sie sich von Ihrem Arzt ein solches Rezept besorgen. Wenn Ihre Krankenkasse die Finanzierung verweigert, Ihr Arzt diese Therapieform aber für die einzig richtige hält, können Sie immer noch Widerspruch beim Sozialgericht einreichen oder eine Klage forcieren. Derzeit sieht die Lage in Bezug auf „CBD-Öl auf Rezept“ also eher schlecht aus. Das ändert sich jedoch in zunehmendem Maße, vor allem dann, wenn weitere Forschungsergebnisse und Langzeitstudien vorliegen.

CBD-Öl und die Gesetzeslage?

Immer mehr CBD-Produkte gelten auf dem deutschen Markt als zugelassene Arzneimittel, weshalb es in Einzelfällen möglich ist, ein CBD-Öl-Rezept zu bekommen. Die Herstellung solcher CBD-haltigen Produkte überwacht das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung. Derzeit sind etwa 50 verschiedene Hanfpflanzen für die Produktion solcher medizinisch genutzten Präparate offiziell zugelassen. Die dafür verwendeten Hanf-Pflanzenarten haben jedoch nachweisbar nur einen rauschauslösenden THC-Gehalt von unter 0,2 Prozent!

Der Erwerb und der Konsum solcher CBD-Präparate ist nur dann legal, wenn die Produkte den jeweils gültigen Bestimmungen des Landes unterliegen, in dem sie produziert und veräußert werden. Beispielsweise ist es verboten, die in der Schweiz beliebten und vielkonsumierten CBD-Zigaretten nach Deutschland zu importieren, denn diese fallen hier unter das Betäubungsmittelgesetz, was ihren Kauf und Konsum illegal macht.

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CBD Autor

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Herbert Havera ist Autor und beschäftigt sich schon seit mehreren Jahren mit der Thematik Ernährung/ Gesundheit. In seiner Recherche sind mehrere Stunden an Arbeit geflossen bzw. stehen wir generell im engen Kontakt mit Forschungseinrichtungen, Mediziner und Anwendern. Dank der wertvollen Informationen aus unserem Netzwerk, sind wir in der Lage stets fundierte Informationen rund um Heilmittel bieten, die uns die Natur freiwillig anbietet. Der enorme Vorteil von Naturheilmitteln ist, dass sie meistens frei von Nebenwirkungen sind. Dennoch dürfen sie nicht hemmungslos konsumiert werden. Wir klären Sie darüber auf, welche Tagesdosis unbedenklich, ideal und nicht mehr gesund ist. Denn wie Paracelsus schon sagte: „Nichts ist Gift, alles ist Gift – alleine die Dosis macht das Gift“.  Wir bieten Ihnen Informationen stets nach einer fundierten Recherche. Wir forschen intensiv nach den neuesten Studien, in denen sich die Naturheilmittel unter strengen Tests bewähren mussten. Und wo sich ein angepriesenes Mittel nachweislich als Mummenschanz und Quacksalberei entpuppt hat, lassen wir Sie das ebenfalls wissen.

Quellenangabe

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